Bausparsystem

Das eigene Häuschen ist wohl der älteste aller Träume. Um aber den Kauf oder Bau einer Immobilie finanzieren zu können, benötigt man eine Menge Kapital, welches in den wenigsten Fällen als Eigenkapital zur Verfügung steht. Also muss der Verbraucher, um sich seinen Wunsch nach den eigenen Vier-Wänden erfüllen zu können, eine Finanzierung in Anspruch nehmen.

Das gesamte Bausparsystem lässt sich nur mit einer Bausparkasse abwickeln. Diese ist ein spezielles Kreditinstitut, dass sich lediglich mit der Wohnungsbaufinanzierung beschäftigt. Neu ist die Idee des kollektiven Bausparens, auf der dieses System basiert allerdings nicht. Denn die erste offizielle Bausparkasse wurde bereits 1775 im britischen Birnmingham eröffnet. Seit 1973 gelten daher beispielsweise in Deutschland bestimmte Gesetze und die Bausparkassenverordnung, an die sich die Bausparkassen zu halten haben.

Im deutschen Bausparkassenverband sind 15 unterschiedliche private Bausparkassen wie Wüstenrot zusammengeschlossen. Hinzu kommen elf Landesbausparkassen. In Österreich hingegen gibt es vier Bausparkassen. Allerdings muss man die entsprechenden Verträge nicht bei einer dieser Bausparkassen direkt abschliessen, sondern kann dies auch über eine andere Bank oder bei Bausparberatern tun.

Häufig haben Privatkunden schon im Planungsvorfeld eine vermögensbildende Maßnahme in die Wege geleitet, den sogenannten Bausparvertrag. Ein solcher Bausparvertrag gliedert sich in zwei Positionen: das Ansparen von Bausparguthaben und die Möglichkeit nach der Sparphase ein Bauspardarlehen zu erhalten. In der Regel läuft ein Bausparvertrag über einen Zeitraum von 7 Jahren. Davon werden 6 Jahre jeden Monat regelmäßige Beträge als Bausparguthaben angespart. Damit wird ein gewisses Eigenkaptial angesammelt. Dann ruht der Vertrag 1 Jahr lang, während die entsprechende Bewertungszahl erreicht wird. Dann erfolgt die Zuteilung des Bauspardarlehens oder die angesparte Summe kann ausgezahlt werden.

Wer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, der sollte bedenken, dass dieses zweckgebunden ist und wirklich nur für den Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden darf. Wie bei jedem anderen Kredit auch, wird von der Bausparkasse die Bonität des Kunden vorausgesetzt und auch entsprechend überprüft. Ein regelmäßiger Gehaltseingang muss entsprechend nachgewiesen werden und in der KSV bzw. Schufa dürfen keine negativen Einträge verzeichnet sein. Erscheint der Kunde als kreditwürdig, wird ihm das Bauspardarlehen für den Bau bzw. Kauf einer Immobilie bewilligt. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die umgehend nach der Auszahlung beginnen.

In der Regel wird die Bank auch auf dem Eintrag einer Grundschuld zur Absicherung des Bauspardarlehens bestehen. Diese wird im Grundbuch ähnlich einer Hypothek auf der Immobilie festgeschrieben. Im Zweifelsfall kann die Bausparkasse so die Immobilie versteigern lassen und mit dem Erlös das Bauspardarlehen tilgen. Der Darlehnsnehmer kann mit Sondertilgungen das Bauspardarlehen auch schneller zurückzahlen, um die Zinsbelastung und die Laufzeit zu verringern.

Ein Bauspardarlehen kann also zum Erwerb, Renovierung oder Bau von Wohneigentum genutzt werden. Häufig bieten Bausparverträge sogar vorteilhaftere Konditionen als andere Baufinanzierungen. Die in der siebenjährigen Vertragslaufzeit angeparten Beiträge werden zudem verzinst und bilden ein Minimum an Eigenkapital, was die Finanzierung erheblich vergünstigt.

Die Bauspardarlehenssumme wird bereits bei Vertragsabschluss auf einen festen Betrag festgeschrieben. Daher wird auch bereits zu diesem Zeitpunkt eine erste Bonitätsprüfung stattfinden, um sicher zu stellen, dass Tilgungs- und Zinsleistungen tatsächlich vom Bausparer aufgebracht werden können.