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Beratungstätigkeiten, bei denen man viel mit Menschen zu tun hat, können für diese bei Fehlentscheidungen enorme Auswirkungen haben. Seien es weitreichende finanzielle Nöte oder der wirtschaftliche Ruin, beides kann durch die Person, die in seiner beruflichen Tätigkeit die Menschen berät, sowohl ausgelöst als auch vermieden werden.

Insbesondere Anwälte, Gutachter, Hausverwalter, Versicherungsmakler und Kreditvermitller sollten sich daher ihrer Verantwortung bewusst sein. Denn der Berater kann durchaus in Regress genommen werden, wenn ihm ein Fehler nachgewiesen wird. Dies kann für den Berater zu einer entsprechend teueren Angelegenheit werden, auch wenn er seine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt hat.  Eine Absicherung gegen die Fehler der jeweiligen Berufsgruppe stellt im Versicherungsrecht die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung dar.

Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit viel mit Menschen zu tun hat und sie in irgendeiner Form berät, kann Fehler mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen machen. Das betrifft zum Beispiel Anwälte, Gutachter und Hausverwalter. Das Versicherungsrecht kennt hier die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung zur Absicherung. Es gibt bei den Versicherern spezielle Pakete für jede Berufsgruppe.

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